„Die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form ist überholt und dringend reformbedürftig. Der Staat sollte zukünftig Schulden für Nettoinvestitionen aufnehmen können, die nicht unter die Bremse fallen. Nur so können wir Investitionsstaus beispielsweise bei Infrastruktur, Bildung, Gesundheit und Digitalisierung auflösen und Belastungen künftiger Generationen aufgrund maroder Strukturen entgegenwirken“, erläutert die haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Janine Merz.
Das habe zuletzt auch der unabhängige Rat der Wirtschaftsweisen beim Bundeswirtschaftsministerium in einem Gutachten empfohlen.
Der Forderung der FDP-Gruppe, die Schuldenbremse in die Thüringer Landesverfassung aufzunehmen, erteilt Merz in diesem Zusammenhang eine klare Absage.
„Für eine Aufnahme der Schuldenbremse in die Verfassung stehen wir nicht zur Verfügung. Die Regelungen des Grundgesetzes sind für die Länder verfassungsrechtlich bereits bindend. Forderungen nach einer Verankerung in der Landesverfassung ändern daran nichts und sind reine Symbolpolitik“, so Merz.
Ein Festhalten an überholten Spardiktaten sei nach ihrer Auffassung letztendlich kontraproduktiv und offenbare den fehlenden Mut, Verantwortung für dringend benötigte Modernisierungen zu übernehmen.