Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx:
„Der AfD ging es bei ihrer Beschwerde nicht nur um ihre altbekannte Kritik daran, dass es ein Gremium gibt, das sich mit Härtefällen im Ausländerrecht beschäftigt. Sie versuchte vielmehr, dem Thüringer Verfassungsgerichtshof, der eine Klage der AfD gegen die Rechtmäßigkeit dieser Kommission abgelehnt hatte, eine sachlich falsche und willkürliche Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht bescheinigen zu lassen.“
Damit, so Marx, sei die AfD zwar klar gescheitert. Dennoch sei beachtlich, dass und wie die AfD mittlerweile die unabhängigen Gerichte bis hin zum Thüringer Verfassungsgerichtshof als angeblich parteiisch diffamiere. Die heute abgelehnte Beschwerde reihe sich ein in die Kampagne der AfD, mit der sie letztlich eine verfassungswidrige Gleichschaltung der unabhängigen Gerichte anstrebe, wie sie in autokratisch regierten Ländern wie Polen und Ungarn schon an der Tagesordnung sei.