Nach Mecklenburg-Vorpommern möchte nun auch Thüringen der Stiftung „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung“ beitreten. Darauf haben sich die Kabinettsmitglieder heute geeinigt. Nun wolle man mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abstimmen, unter welchen Zahlungsmodalitäten der Freistaat beitreten kann.
Dazu Denny Möller, der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, der sich in den letzten Wochen und Monaten immer wieder deutlich zu einem Beitritt Thüringen positioniert hat:
„Ich bin froh, dass das Kabinett dem SPD-Vorschlag gefolgt ist, die Einmalzahlung mit Landesmitteln auf 5.000 Euro zu verdoppeln. Unsere Hartnäckigkeit innerhalb der Koalition in den letzten Monaten hat sich also für die rund 12.000 Thüringerinnen und Thüringer, die Anspruch auf die Einmalzahlung haben, gelohnt. Dabei ist uns bewusst, dass dieser Härtefallfonds nicht alle Renten-Ungerechtigkeiten aus der Welt schafft. Es ist bedauerlich, dass es dem Bund aktuell nicht gelungen ist, den Fonds für weitere Betroffenengruppen zu öffnen. Dennoch ist es richtig, dass wir mit dieser Entscheidung des Kabinetts einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gehen und Thüringen damit die Chance hat, mit der Initiative von Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern gleichzuziehen. Wir sehen das als symbolische Anerkennung ihrer Lebensleistung.“
Mit dem vom Bund eingerichteten Fonds soll mit Einmalzahlungen besondere Härten abgemildert werden, von denen verschiedene Bevölkerungsgruppen in ihrer Rente betroffen sind.
Die Länder haben bis zum 31. März Zeit, der Stiftung beizutreten und ihren finanziellen Anteil einzubringen. Da Thüringen im aktuellen Landeshaushalt noch keine Vorsorge treffen konnte, muss nun geklärt werden, ob Bundes- und Landesanteil zusammen erst im kommenden Haushaltjahr ausgezahlt werden können oder ob Thüringen den Landesanteil in 2024 nachzahlt.