Der Bildungsausschuss des Thüringer Landtags befasste sich heute in einer umfangreichen mündlichen Anhörung mit den konkurrierenden Schulgesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen und der CDU-/FDP-Opposition. Dazu erklärt Dr. Thomas Hartung, der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion:
„Mehrere Anzuhörende haben heute meinen Eindruck bestätigt, dass der CDU-/FDP-Gesetzentwurf im Wesentlichen aus abgeschriebenen Schulgesetzbestimmungen der 1990er Jahre besteht, die der heutigen Situation im Thüringer Schulwesen überhaupt nicht mehr gerecht werden, sich teilweise gegenseitig widersprechen oder rechtlich einfach nicht umsetzbar sind. Beispielsweise verstoßen viele der Oppositionsvorschläge gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, zu deren Umsetzung Thüringen rechtlich verpflichtet ist. Auf diesem Umstand hat nicht zuletzt der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in der Anhörung ausdrücklich aufmerksam gemacht.
Auch die vorherigen Behauptungen der CDU, der von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule werde von der kommunalen Seite rundheraus abgelehnt, hat sich in der Anhörung nicht bestätigt. Beide kommunale Spitzenverbände haben zwar Detailfragen zu den von uns geplanten Regelungen benannt, aber kein grundsätzliches Veto eingelegt. Zudem haben sich die Warnungen der Union vor einem Übergang zu einer schulstufenbezogenen Lehrer:innenausbildung heute als nicht belastbar erwiesen. Keiner der Anzuhörenden hat belegen können, dass mit einer solchen Ausbildungsreform reale Nachteile für Lehramtsstudierende oder das Thüringer Schulwesen einhergehen.
Überraschend ist für mich, dass sich die meisten Anzuhörenden überhaupt nicht oder nur auf ausdrückliche Aufforderung der Union hin zum Oppositionsgesetzentwurf geäußert haben. Offenbar wird dessen bildungspolitische Relevanz als recht überschaubar angesehen.“