Zu der kruden Forderung der CDU, den Numerus Clausus für das Grundschul-Lehramtsstudium aufzuheben, sagt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Lutz Liebscher:
„Wir haben in Thüringen insbesondere einen Bedarf an Regel- und Berufsschullehrer:innen. Diese Studiengänge sind nicht zulassungsbeschränkt. Man wird der Nachfrage nach Regel- und Berufsschullehrer:innen nicht begegnen, indem die Zulassungsbeschränkung für das Grundschullehramt aufgehoben werden.“
Thüringen bildet in diesem Bereich für den im Land tatsächlich vorhandenen Bedarf aus. Tischners Vorschlag, einfach mehr Grundschullehrer:innen auszubilden und dann zu versuchen, sie auf die Regelschule als Schulart mit hohen Personalbedarfen umzuorientieren, bezeichnet Liebscher als wirklichkeitsfremd:
„Die Lehrer:innenausbildung im Primarbereich ist strukturell, also in Unterrichtsfächern und Ausbildungsdauer sowie von den didaktischen und pädagogischen Schwerpunktsetzung her gesehen, etwas völlig anderes als ein Lehramtsstudium im Sekundarbereich. Um den Personalproblemen im Regelschulbereich perspektivisch zu begegnen, haben wir vorgeschlagen, von der schulartspezifischen zur schulstufenbezogenen Lehrer:innenausbildung zu wechseln. Dies würde es ermöglichen, Absolvent:innen des Sekundarbereichs bedarfsgerecht auf Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien aufteilen zu können.“
Ein entsprechender Antrag befindet sich auf der Tagesordnung der anstehenden Plenarsitzung mit der Drucksache 7/6836. Zudem befindet sich die Schulgesetznovelle von R2G bereits im parlamentarischen Verfahren. Dort ist in Artikel 2 des Gesetzentwurfs ebenfalls der Übergang zur schulstufenbezogenen Lehrer:innenausbildung verankert.