Die Ampelfraktionen haben sich gestern nach langen Verhandlungen auf die Ausgestaltung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme geeinigt. Ganze 200 Milliarden Euro wird die Bundesregierung über die kommenden zweieinhalb Jahre zur Verfügung stellen, um die Energiepreise zu deckeln. Der Abwehrschirm ergänzt die drei Entlastungspakete, die die Bürger:innen bereits mit 100 Milliarden Euro unterstützen.
Zurecht hatte es jüngst Kritik daran gegeben, dass bei den bisherigen Entlastungsprogrammen weder die Verbraucher:innen, die mit Öl, noch jene, die mit Flüssiggas oder Pellets heizen berücksichtigt wurden. Aber gerade im ländlich geprägten Thüringen liegen an zahlreiche Gebäuden keine Gas- oder Fernwärmeleitungen an.
„Diese Erweiterung ist ein weiterer wichtiger Schritt, Privathaushalte in der Energiekrise zu entlasten“, fasst Denny Möller, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag die geeinten Eckpunkte für den Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Brennstoffe zusammen.
Mit der neuen Ausgestaltung werden rückwirkend für 2022 auch die Menschen entlastet, die sich bisher in den Unterstützungsmaßnahmen zu wenig wiedergefunden haben. Analog zur Gas- und Strompreisbremse können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, erstattet werden. Die Auszahlung erfolgt, nach vorheriger Beantragung, über die Länder.
„Damit schließt diese Entscheidung eine Lücke, die gerade aus Thüringen hinaus in Richtung des Bundes kommuniziert wurde. Wichtig ist zudem die Entscheidung, das niemand wegen steigenden Kosten die Energieversorgung gesperrt werden soll. Die jetzt auf den Weg gebrachten Abwendungsvereinbarungen mit den Versorgern schaffen für beide Seite eine planbare Sicherheit“, so Möller weiter.
Nun müssen die getroffenen Vereinbarungen schnellstmöglich durch Bundestag und Bundesrat beschlossen und dann auch zügig in Thüringen umgesetzt werden, appelliert der SPD-Energiepolitiker.
Als weitere Unterstützungsmaßnahme in der Krisenzeit hat die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen zudem einen Antrag ins Plenum eingereicht, der die Ausreichung einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro grundsätzlich für Versorgungsempfänger:innen vorsieht.