SPD-Bildungspolitiker Dr. Thomas Hartung zur Novellierung des Schulgesetzes
Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Schulgesetzes und des Lehrerbildungsgesetzes schlagen die Koalitionsfraktionen zentrale Weichenstellungen zur Modernisierung des Thüringer Schulwesens vor.
„Unsere Novelle bildet damit einen deutlichen Kontrapunkt zu dem rückwärtsgewandten und inklusionsfeindlichen Schulgesetzentwurf von CDU und FDP“, so der SPD-Bildungspolitiker Dr. Thomas Hartung.
Als einen Schwerpunkt der R2G-Novelle sieht der Sozialdemokrat den weiteren Ausbau der Gemeinschaftsschule an:
„Wir wollen, dass künftig alle kommunalen Schulträger wohnortnahe Gemeinschaftsschulangebote auf den Weg bringen müssen. Ein weiteres Ignorieren von Elternwünschen zum längeren gemeinsamen Lernen aus rein ideologischen Gründen ist dann nicht mehr möglich.“
Der Stärkung der Gemeinschaftsschule diene auch eine weitere Bestimmung, wonach Grund- und Regelschulen, die sich einen gemeinsamen Schulstandort teilen, innerhalb von fünf Jahren zu einer Gemeinschaftsschule zusammenzuführen sind.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sehe zudem eine Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung, eine Ausweitung der Partizipationsrechte der Schüler:innen und der Schulkonferenz, einen Übergang zur schulstufenbezogenen Lehrer:innenausbildung, rechtssichere und praktikable Regelungen zum digitalen (Distanz-)Unterricht und die schrittweise Aufnahme digitaler Endgeräte in die Lernmittelfreiheit vor.
„So sieht für uns eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens aus. Wir greifen Problemstellungen aus der Schulpraxis auf und bieten zukunftsfeste Lösungen. Das ist etwas deutlich Anderes als der von CDU und FDP angestrebte bildungspolitische Roll-back in die 1990er Jahre“, so Dr. Hartung abschließend.