Mit dem heute im Landtag beschlossenen Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen werden in Thüringen erstmals konkrete Qualitäts-, Angebots- und Personalstandards für die Musik- und Jugendkunstschulen, eine verlässliche Förderung für all jene Einrichtungen, die diese Standards erfüllen, der künftige Mindestumfang der Landesförderung in diesem Bereich und die konkreten Fördermodalitäten in einem eigenen Landesgesetz festgeschrieben.
Dazu der kulturpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Thomas Hartung:
„Der heutige Tag ist ein guter für die Thüringer Kulturpolitik im Allgemeinen und für die Thüringer Musik- und Jugendkunstschulen im Besonderen. Wir haben nun ein maßgeschneidertes Gesetz, das auf unseren Freistaat passt. Denn trotz des positiven Endergebnisses ist der Aushandlungsprozess kein Selbstläufer gewesen und hat ganz zu Recht rund elf Monate gedauert.“
In den letzten Monaten habe sich das als richtig erwiesen, was der Sozialdemokrat schon bei der ersten Lesung der Novelle sagte: Es genügt nicht, ein Brandenburger Landesgesetz 1:1 auf Thüringen übertragen zu wollen.
„Wir müssen vielmehr die spezifische Thüringer Situation in den Blick nehmen, also die konkreten Strukturen unserer Träger- und Einrichtungslandschaft, die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Träger, die bestehende Angebots- und Ausstattungsqualität der verschiedenen Musik- und Jugendkunstschulen und nicht zuletzt die oftmals unbefriedigende Beschäftigungssituation des pädagogischen Personals dort. Das ist uns mit dem Gesetz nun gelungen“, so Dr. Hartung und er ergänzt: „Der für mich größte Gewinn ist jedoch, dass wir mit dem neuen Gesetz die Landesförderung der Musik- und Jugendkunstschulen endlich unabhängig von Haushaltsszenarien und politischen Konjunkturen machen und auf kontinuierliche Qualitätsentwicklung bei den Angeboten sowie auf bessere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten setzen.“