Die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Janine Merz, sieht bei der Umsetzung des Zeitplans für die Grundsteuerreform keinen Spielraum für Abweichungen.
„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2018 die Zeitlinie für die bundesweit verbindliche Grundsteuerreform klar vorgegeben. Spätestens zum 1. Januar 2025 muss demnach die Neuregelung stehen. Andernfalls entfällt die Rechtsgrundlage, auf der die Städte und Gemeinden diese ausschließlich ihnen vollumfänglich zustehende, wichtige Einnahmequelle erheben dürfen. Es liegt also im ureigenen Interesse der Kommunen, dass diese Reform in dem vom Verfassungsgericht gesetzten Zeitrahmen umgesetzt wird. Das Thüringer Finanzministerium hat bereits die dafür notwendigen Umsetzungsschritte fristgerecht eingeleitet.“
In Thüringen haben die Städte und Gemeinden im Jahr 2020 insgesamt rund 250 Millionen Euro an Grundsteuern eingenommen. Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden, die zudem gegenüber der Gewerbesteuer stabiler und weniger konjunkturanfällig ist.