Die SPD-Fraktion weist auf folgende Schwerpunkte in der kommenden Landtagssitzung hin.
Was im Plenum vom 15.12. – 17.12.2021 unter anderem wichtig wird:
Aktuelle Stunde: „Kalibergbau in Thüringen – Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier“
Die Werra-Kali Region steht vor einer Zeitwende. Die Thüringer Landespolitik muss weiterhin mit einem klaren Bekenntnis zur Zukunft der Kali-Industrie in Thüringen konstruktiv an einer tragfähigen Lösung für den Umgang mit den möglichen Ewigkeitskosten arbeiten. Hierfür braucht es Klarheit in den Entscheidungen, Unterstützung bei Veränderungen und die Einbindung der Verantwortlichen auf landes- und bundespolitischer Ebene.
TOP 1 – Thüringen-Monitor
Im 21. THÜRINGEN-MONITOR liegt der Schwerpunkt erneut auf der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die politischen Einstellungen der Thüringer:innen. Neben erfreulichen Entwicklungen geben einige Befunde Anlass zur Sorge. Die Pandemie stellt den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf die Probe.
TOP 4 – Änderung Personalvertretungsgesetz
Mit dem Gesetzesentwurf erhalten Personalräte auch 2023 die Möglichkeit, Beschlüsse mittels Umlaufbeschlussverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- und Videokonferenz zu fassen. Hintergrund sind die anhaltend hohen Infektionszahlen und der daraus resultierenden Notwendigkeit, physische Kontakte zu reduzieren.
TOP 6 – Corona-Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte
Analog zum Tarifvertrag der Länder sollen auch Beamt:innen sowie Richter:innen in Thüringen eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung erhalten, um die zusätzlichen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie abzumildern.
TOP 14 – Aufarbeitung SED-Unrecht
Das Gedenken an den am 13.8.1961 erfolgten Mauerbau soll in einen breiteren historischen Kontext eingeordnet werden. Daher bitten die Koalitionsfraktionen die Landesregierung, dass sie Konzepte für eine Erinnerung an den 70. Jahrestag der Schließung der innerdeutschen Grenze (26.5.2022) und an den 70. Jahrestag des 17. Juni 1953 erarbeitet und dem Landtag vorlegt.
TOP 32 – Verlängerung Corona-Sondervermögen
Das Sondervermögen „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ läuft zum Ende des Jahres aus. Mit Blick auf die aktuelle Infektionsdynamik und den mittelfristigen Charakter einzelner Maßnahmen verlängert der Gesetzentwurf die Laufzeit des Vermögens um ein Jahr. Das Land kann damit die bisher ergriffenen und weiter notwendigen Maßnahmen im neuen Jahr fortführen sowie flexibel auf notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie reagieren.