SPD-Fraktion schlägt zweites Mantelgesetz vor
Im sogenannten Mantelgesetz, das Hilfen und Überbrückungsregelungen für die Zeit der andauernden Pandemie enthält, werden zum Jahresende einige Ausnahmeregelungen auslaufen. Deshalb schlägt die SPD-Fraktion ein zweites Mantelgesetz vor, um diese Ausnahmeregelungen weiterhin zu ermöglichen.
Dazu der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Hey:
„Die Corona-Pandemie wird uns noch über den 31.12.2020 hinaus beschäftigen. Meine Fraktion schlägt deshalb ein zweites Mantelgesetz vor, um bisher befristete Regelungen zu verlängern und zu ergänzen. So wollen wir Betroffenen helfen, besser durch die Krise zu kommen. Thüringer Staatskanzlei und das Gesundheitsministerium als verantwortliche Stellen sollten eine Überprüfung und Evaluierung befristeter Regelungen aus dem ersten Mantelgesetz vornehmen.“
Beispielsweise geht es darum, dass Studierende mehr Zeit erhalten, um Prüfungs- und Studienleistungen zu erbringen, wenn hierbei durch die Corona-Pandemie Einschränkungen entstehen und dass Ausnahmen von der Erhebung von Langzeitstudiengebühren gemacht werden, wenn Studierende durch die Pandemie in Verzug bei der Regelstudienzeit kommen. Die SPD-Fraktion will außerdem den Thüringer Kommunen helfen, indem Regelungen für eine Erleichterung bei Erstellung ausgeglichener Haushalte über den 31.12.2020 hinaus verlängert und ergänzt werden.
Matthias Hey
Wahlkreis Gotha II
Fraktionsvorsitzender
Zuständig für:
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