Vorschlag zur Verfassungsänderung: Klarheit statt Bedenkzeit!

Vorschlag zur Verfassungsänderung: Klarheit statt Bedenkzeit!

18 Aug 2020

Zu dem Vorschlag, eine Verfassungsänderung vorzunehmen, um vor einem dritten Wahlgang während einer Ministerpräsidentenwahl zusätzliche Bedenkzeit nehmen zu können, äußert sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Hey:

„Laut Thüringer Verfassung besteht bereits jetzt die Möglichkeit, die Sitzung zwischen den Wahlgängen zu unterbrechen. Aus diesem Grund sieht die SPD-Fraktion keine Notwendigkeit, dahingehend die Verfassung zu ändern. Eine verordnete Zwangspause kann außerdem zu zusätzlichen taktischen Spielchen führen. Was die jüngere Vergangenheit dagegen lehrt: Thüringen braucht Klarheit und Eindeutigkeit in Bezug auf den dritten Wahlgang. Es ist wichtig für den dritten Wahlgang den Ministerpräsidenten mit einfacher Mehrheit zu wählen. Das ist auch im Sinne der Väter und Mütter der Verfassung – damit eine Regierungsbildung sichergestellt ist.“

Hey verweist außerdem darauf, dass für Fragen der Verfassungsänderung ein gesonderter Ausschuss gebildet wird, in dem alle wichtigen Fragen diskutiert und durchdacht werden können.

„Nicht alle Vorschläge, die gut in eine Sommerpause passen, taugen auch zur Änderung einer Landesverfassung“, so Matthias Hey.

Matthias Hey

Matthias Hey

Wahlkreis Gotha II

Fraktionsvorsitzender

Zuständig für:

  • Gotha II+III
  • Eisenach
  • Wartburgkreis

Kontakt aufnehmen

Alle Neuigkeiten im Überblick