Dr. Thomas Hartung zum Abgeordnetenüberprüfungsgesetz

Dr. Thomas Hartung zum Abgeordnetenüberprüfungsgesetz

16 Jun 2020

Der Thüringer Landtag behandelt in der kommenden Sitzung ein Abgeordnetenüberprüfungsgesetz. Denn auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung besteht weiter Interesse an einer Aufklärung, ob und welche Mitglieder des Landtages einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit nachgegangen sind.

„So lange die Opfer des SED-Unrechtsstaats sich bei der Beantragung ihrer Rehabilitierung einer Überprüfung auf mögliche MfS-Verbindungen unterziehen müssen, solange müssen wir es uns als Abgeordnete auch gefallen lassen, dass eine mögliche Stasi-Vergangenheit überprüft wird“, so der Sprecher für Aufarbeitung der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Thomas Hartung.

Mit Ende der 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags trat das Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit außer Kraft.

„Das abgelaufene Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten hat sich in der Vergangenheit bewährt. Deshalb ist es sinnvoll, das abgelaufene Gesetz in einer bereinigten Form zu beschließen“, so Dr. Hartung.

Mit einer Neuauflage des Gesetzes besteht die Möglichkeit, das abgelaufene Gesetz von Regelungen zu befreien, die nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen sind und die Erklärung der Unwürdigkeit abzuschaffen. Die Befristung bis zum Ablauf der 8. Wahlperiode garantiert zudem einen weitest gehenden Gleichlauf mit der Frist des Bundesgesetzes, das die Überprüfung bis zum 31. Dezember 2030 erneut befristet hat.

Dr. Thomas Hartung

Dr. Thomas Hartung

Wahlkreis Weimar II

Sprecher für Kultur, Bildung, Migration, Medien und Aufarbeitung

Zuständig für:

  • Weimar
  • Saale-Orla-Kreis

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