Infektionsschutzgesetz darf Eltern nicht stärker belasten
Bei den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes warnt die SPD-Fraktion vor stärkeren Belastungen von berufstätigen Eltern, die von Kita-, Kindergarten- und Schulschließungen betroffen sind.
Dazu der Fraktionsvorsitzende Matthias Hey: „Die Ausweitung des Infektionsschutzgesetzes ist richtig und wichtig. Bei den geplanten Änderungen bin ich jedoch besorgt, dass Eltern, die von Schul- oder Kitaschließung betroffen sind, nur 67 Prozent ihres Einkommens erhalten sollen. Das ist insbesondere für Geringverdiener und Alleinerziehende zu wenig – sie wären auf aufstockende Leistungen angewiesen – das kann nicht im Sinne des Arbeitnehmerschutzes sein.“
Der DGB hat sich dafür ausgesprochen, dass die Betroffenen mindestens 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens erhalten sollten. Auch eine monatliche Deckelung von 2.016 Euro sei zu wenig. An dieser Stelle müsse nachgebessert werden, so Hey weiter.
Weiterhin ist es kritisch anzusehen, dass homeoffice „eine zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ für Kinder sei. Dazu Hey: „Wer der Meinung ist, Kinderbetreuung und homeoffice sind leicht und ohne weiteren Aufwand miteinander zu vereinbaren, hat entweder homeoffice oder Kinderbetreuung nicht vollständig verstanden. Gerade kleinere Kinder können sich nicht mehrere Stunden mit sich selbst beschäftigen.“
Das Gesetz sieht zudem keine Regelung vor, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgesichert werden, die Verdienstausfälle haben, weil ihre Betriebe aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen wurden. „Wir beobachten mit Sorge, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hier sehr unterschiedlich damit umgehen. Während manche mit Rücklagen und Kurzarbeitergeld überbrücken können, gibt es in anderen Betrieben gar keine Kompensation. Hier ist eine flächendeckende Lösung vom Bund wünschenswert“, so Hey abschließend.

Matthias Hey
Wahlkreis Gotha II
Fraktionsvorsitzender
Zuständig für:
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