Heike Taubert: Grünes Licht für das Kommunalinvestitionspaket
Im heutigen Innen- und Kommunalausschuss haben die Abgeordneten den Weg für das Kommunalinvestitionspaket frei gemacht. Damit wird der Freistaat Thüringen den Kommunen in den kommenden fünf Jahren 568 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung stellen können. Kommende Woche muss noch der Landtag das Investitionspaket beschließen. Im Dezember 2019 hatte die SPD-Fraktion bereits ein Eckpunktepapier für eine Kommunale Investitionsoffensive vorgelegt, um Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen und deren Investitionskraft nachhaltig zu stärken.
Dazu äußert sich die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Taubert:
„Stabilität, Planungssicherheit und Verlässlichkeit – das hat die SPD für die kommenden Jahre für die Kommunen erreicht. Im Ergebnis konnten wir uns mit unserem ursprünglichen Vorstoß bei allen demokratischen Fraktionen durchsetzen. Durch die Einigung mit den Fraktionen von CDU und FDP wird das jährliche Gezerre um zusätzliches Geld für die Kommunen beendet und wesentliche Eckpunkte des SPD-Konzepts umgesetzt.“
Zu den Eckpunkten des Papiers gehören:
- Das Mehrjährigkeitsprinzip, durch das die Kommunen über einen Zeitraum von fünf Jahren verlässlich planen können, wie viel Geld ihnen aus der Investitionsoffensive zusteht.
- Durch Auszahlung pro Einwohner profitieren große und kleine Gemeinden gleichermaßen und wir leisten einen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums.
- Gemeinden mit nur wenigen Einwohnern können die Investitionsmittel über die Jahre ansparen, um am Ende auch eine größere Investition umsetzen zu können.
- Die zusätzlichen Gelder fließen als Pauschale. Auf eine Zweckbindung wurde weitgehend verzichtet. Einzige Bedingung ist, die zusätzlichen Mittel für Investitionen oder als Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme zu verwenden.
- Auch Kommunen in Haushaltsnotlage profitieren, weil keine Verrechnung mit Bedarfszuweisungen stattfindet.
Stefanie Gerressen
Pressesprecherin
Heike Taubert
Wahlkreis Greiz II
Zuständig für:
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