Rot-Rot-Grüne Koalitionsfraktionen reichen Änderungsantrag zur Schulgesetznovelle ein
Die Koalitionsfraktionen haben heute einen umfangreichen Änderungsantrag zur Schulgesetznovelle im Landtag eingereicht. Er nimmt den Änderungsbedarf auf, den die Rot-Rot-Grünen-Bildungspolitikerinnen und -politiker bereits bei einer Pressekonferenz am 15. März benannt haben. Insbesondere sollen Anregungen der kommunalen Spitzenverbände zur Ausgestaltung der Schul- und Klassenmindestgrößen Eingang in das neue Schulgesetz finden. Darüber hinaus werden berechtigten Anliegen von Eltern und freien Schulträgern bei den Bestimmungen zum weiteren Ausbau schulischer Inklusion besser Rechnung getragen. Zudem soll es aus Sicht der Koalitionsfraktionen im neuen Schulgesetz zu einem deutlichen Ausbau der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von Schülerinnen und Schülern sowie zu einer Stärkung der Schulkonferenz als demokratisch legitimiertes Entscheidungsgremium der Schulgemeinde kommen.
Torsten Wolf, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. erklärt dazu: „Im neuen Schulgesetz wird der Grundsatz ‚kurze Beine – kurze Wege‘ mit einer verbesserten Lehrerinnen- und Lehrerversorgung verantwortbar vereinbart. Weiterhin werden alle Schulträger verpflichtet, alle 5 Jahre eine Schulnetzplanung vorzunehmen. Inklusion heißt für uns, dass die Gutachten frühzeitig und verlässlich erstellt werden und Schulen sich schrittweise zu inklusiven Ganztagseinrichtungen entwickeln. Dazu sollen auch regionale Entwicklungspläne Inklusion zwischen Schulträgern und Land erstellt werden, um die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen für Inklusion zu verbessern. Wir werden Schule demokratisieren. Wahrnahmen eigener Interessen und bessere Beteiligung von Schülerinnen, Schülern und Eltern am Schulalltag sind uns ebenso wichtig, wie eine bessere Nachvollziehbarkeit bei der Notengebung. Mit dem neuen Schulgesetz spielt Thüringen wieder ganz vorne bei einer modernen Bildungspolitik mit.“
Dr. Thomas Hartung, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion ergänzt: „Die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zur Abänderung der Schul- und Klassenmindestgrößen sind für uns ein konstruktiver Diskussionsbeitrag. Gemeinsam mit dem Bildungsministerium haben wir uns deshalb darauf verständigt, die von der kommunalen Seite unterbreiteten Maßzahlen in das neue Schulgesetz zu übernehmen. Damit setzen wir in der Novelle das um, was die kommunalen Schulträger selbst als vernünftig und vor Ort realisierbar erachten. Aus meiner Sicht ist das ein guter Kompromiss zwischen den Notwendigkeiten, die das Land im Hinblick auf einen effizienteren Personaleinsatz und eine Stärkung kleiner Schulstandorte sieht, und dem Wunsch der kommunalen Seite, gewachsene Strukturen besser zu berücksichtigen, als das im Gesetzentwurf bisher geplant ist.“
Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90, betont abschließend: „Mit unseren vorgeschlagenen Änderungen stärken wir den inklusiven Ansatz im Schulgesetz. Wir haben vereinbart, dass Schüler*innen mit Förderbedarfen bei der Klassenbildung grundsätzlich doppelt gezählt werden – das bedeutet mehr Förderung durch kleinere Klassen. Zudem stellen wir klar, dass präventive Förderung bei Lernschwierigkeiten in der Grundschule von Anfang an gewährleistet wird und der Elternwille auch beim gemeinsamen Unterricht konsequent gilt. Besonders wichtig sind uns die Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler. Hier schlagen wir eine Reihe von Änderungen vor, die letztlich zu mehr Verantwortungsübernahme von jungen Menschen und zu mehr Demokratie in der Schule führen werden.“
Dr. Thomas Hartung
Sprecher für Gesundheit, Migration, Kultur und Bildung