Entscheidung zu Wahlrechtsausschlüssen:

Entscheidung zu Wahlrechtsausschlüssen:

16 Apr 2019

Bundesverfassungsgericht stützt Entscheidung von Rot-Rot-Grün

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx, begrüßt die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Menschen, die unter Vollbetreuung stehen an der Europawahl teilnehmen dürfen: „Die Entscheidungsgründe des Verfassungsgerichts entsprechen denen, die die rot-rot-grüne Koalition dazu bewogen haben, im Februar die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen aus dem Thüringer Landes- und Kommunalwahlgesetz zu streichen.“

 

Gegen die Stimmen der Opposition hatte der Landtag im Februar beschlossen, das entsprechende Gesetz schon mit Wirkung für die Kommunalwahlen im Mai in Kraft zu setzen. „Der Staat braucht gute und objektive Gründe, um das Wahlrecht einzelnen Personenkreisen vorzuenthalten. Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass der mögliche Verwaltungsaufwand für die Korrektur der Wählerverzeichnisse nicht rechtfertigen kann, Vollbetreute weiterhin von Wahlen auszuschließen. Es war demnach geboten, diesen verfassungswidrigen Zustand in Thüringen schnellstmöglich zu beseitigen“, so Dorothea Marx.

 

Stefanie Maria Gerressen
Pressesprecherin

Dorothea Marx

Dorothea Marx

Landtags-Vizepräsidentin | Sprecherin für Innenpolitik, Europa, digitale Gesellschaft und Kirchenpolitik (ev.)

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