Wählen ab 16 Jahren und Bürgerbeteiligungsgesetz haben vor Gericht Bestand

Wählen ab 16 Jahren und Bürgerbeteiligungsgesetz haben vor Gericht Bestand

25 Sep. 2018

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute das Gesetz zum Wahlalter ab 16 Jahre bei Kommunalwahlen als verfassungskonform erklärt. Damit können junge Menschen in Thüringen auch weiterhin von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen.

 

„Das Verfassungsgericht hat im Sinne der Demokratie und im Sinne der Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen entschieden. Dazu gehört es auch eine Stimme bei den Kommunalwahlen zu haben“, sagt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Diana Lehmann. Die AfD hatte beim Thüringer Verfassungsgericht einen Antrag eingereicht, in dem sie die Auffassung vertrat, das Herabsetzen des Wahlalters auf 16 Jahren sei verfassungswidrig. Bereits im März dieses Jahres scheiterte die AfD mit einem Eilantrag und den Bestrebungen die Jugendlichen von den Kommunalwahlen auszuschließen.

 

Das Verfassungsgericht verwarf auch die Klage der AfD-Fraktion gegen das Thüringer Gesetz über Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Dazu erklärt die SPD-Abgeordnete Dorothea Marx: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass auch die Regelungen, mit der EU-Bürger in Sachfragen durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene mitbestimmen dürfen, mit der Thüringer Verfassung vereinbar sind. Die AfD ist damit vor Gericht mit ihrem kläglichen Demokratieverständnis gescheitert.“

 

Stefanie Gerressen
Pressesprecherin

Dorothea Marx

Dorothea Marx

Landtags-Vizepräsidentin | Sprecherin für Innenpolitik, Europa, digitale Gesellschaft und Kirchenpolitik (ev.)

Diana Lehmann

Diana Lehmann

Sprecherin für Kinder, Jugend, Strategien gegen Rechtsextremismus, Arbeit und Gleichstellung

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