Thüringer Landtag sichert Finanzierung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ bis zum Jahr 2025

Zur heute verabschiedeten Novelle des „Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts ‚ThüringenForst‘“ erklärt Dagmar Becker, zuständige Sprecherin für Forstender SPD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Ich freue mich sehr, dass wir künftig über die Finanzierung der Thüringer Forstanstalt Klarheit geschaffen haben. Die jährlichen Zuführungen bis zum Jahr 2025 aus dem Landeshaushalt an die Forstanstalt sind damit geklärt. Damit kennen Geschäftsführung und Verwaltungsrat die Leitplanken und können die Weichen für die Zukunft stellen.“

Becker würdigt weiter, dass es – trotz teils unterschiedlicher Auffassungen der Koalitionspartner – eine vernünftige  Verständigung darüber gegeben habe, dass die Forstanstalt für die „Stilllegung“ von Landeswald, etwa im Bereich Possen, auch entschädigt werde: „Das ist notwendig, weil Wald, der forstwirtschaftlich nicht genutzt wird, für den Eigentümer trotzdem Kosten verursacht, etwa für die Verkehrssicherung und die Wegeunterhaltung.“

Besonders wichtig sei zudem gewesen, dass die Thüringer Forstanstalt künftig die Pflege der vom Land Thüringen in der Wanderwegekonzeption 2025 beworbenen Premiumwanderwege übernehmen könne und dafür bis zu zwei Millionen Euro jährlich aus dem für Tourismus zuständigen Wirtschaftsministerium erhalte: „Das ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten! Die Forstanstalt erhält zusätzliche Einnahmen, das Wirtschaftsministerium hat einen verlässlichen, professionellen Partner mit viel Know-how im Wegebau zur Unterhaltung der Premiumwanderwege und die Wanderer und Radfahrer finden gut unterhaltene Wege vor.“

„Trotz aller Verbesserungen, die wir im Beratungsverlauf im Forstausschuss des Thüringer Landtags erreicht haben, müssen wir leider feststellen – und das bedaure ich sehr, dass es nicht gelungen ist, erstens die jährliche Abschmelzung der Finanzzuführungen des Landes an die Forstanstalt zu beenden, und zweitens darüber hinaus auch die Personalkostensteigerung aufgrund der Tarifabschlüsse nicht vom Land übernommen werden. Letzteres bedeutet, dass die Forstanstalt diese jährlich mit erwirtschaften muss. Die nächste Novelle muss beides leisten“, weist Becker einen Weg in die Zukunft.

 

Stefanie Gerressen
Pressesprecherin